{"id":197,"date":"2021-03-04T12:25:29","date_gmt":"2021-03-04T11:25:29","guid":{"rendered":"http:\/\/testamentsvollstrecker-saarland.de\/?p=197"},"modified":"2021-03-04T12:25:31","modified_gmt":"2021-03-04T11:25:31","slug":"anfechtung-einer-erbausschlagung-moeglich","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/testamentsvollstrecker-saarland.de\/?p=197","title":{"rendered":"Anfechtung einer Erbausschlagung m\u00f6glich?"},"content":{"rendered":"\n<p>Generell kann ein Erbe, der die Erbschaft wirksam ausgeschlossen hat unter bestimmten Umst\u00e4nden, in engen Grenzen die Ausschlagung beim Nachlassgericht noch einmal anfechten, um damit zu erreichen, dass die Ausschlagung ihre Wirksamkeit verliert und er dennoch Erbe geworden ist.<\/p>\n<p>Das OLG D\u00fcsseldorf hat in einer neuen Entscheidung vom 20.11. 2020 (3WX 166\/20) einen solchen Fall gerade wieder entschieden: Der Erblasser wurde im August 2018 Tod in seiner v\u00f6llig verwahrlosten Wohnung aufgefunden. Irgendwelche Hinweise auf Verm\u00f6genswerte wurden von der Polizei nicht gefunden. Die Polizei ermittelte als einzigen Angeh\u00f6rigen einen Cousin verstorbenen und teilte diesem mit, unter welchen Umst\u00e4nden man die Leiche gefunden hat, dass er die Bestattungskosten nicht tragen m\u00fcsse, da die Stadt die bitten Gestattung bezahlen w\u00fcrde, nachdem ganz offensichtlich der Verstorbene verm\u00f6genslos gewesen sei. In einem zweiten Gespr\u00e4ch mit Vertretern der Polizei kam die gleiche Antwort heraus. Der Cousin telefonierte zweimal mit dem Nachlassgericht, um N\u00e4heres in Erfahrung zu bringen und erfuhr eigentlich immer das gleiche:<\/p>\n<p>Der Erblasser sei ganz offensichtlich verm\u00f6genslos gestorben. Die Bezahlung der Bestattung durch die \u00f6ffentliche Hand wurde ihm vom Nachlassgericht auch noch einmal best\u00e4tigt. Der Cousin \u00a0konnte keine weiteren Informationen erhalten und entschloss sich von daher, die Erbschaft durch Ausschlagungserkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Nachlassgericht auszuschlagen. Da kein weiterer Erbe ersichtlich war wurde ein Nachlasspfleger eingesetzt, der wiederum feststellte, dass der Erblasser keineswegs verm\u00f6genslos gewesen war, sondern sogar ein betr\u00e4chtliches Verm\u00f6gen hatte, von dem niemand etwas wusste.<\/p>\n<p>Als der Cousin davon erfuhr lie\u00df er sich durch einen Fachanwalt f\u00fcr Erbrecht beraten, der mit ihm gemeinsam eine Anfechtung der vorher erkl\u00e4rten Erbausschlagung gegen\u00fcber dem Nachlassgericht erkl\u00e4rte. Danach stellte einen eigenen Erbschein Antrag. Die Rechtspflegerin beim Nachlassgericht wies den Erbscheinantrag mit der Begr\u00fcndung zur\u00fcck, die Ausschlagung sei wirksam gewesen und die Anfechtung nicht mehr zul\u00e4ssig. Das Oberlandesgericht D\u00fcsseldorf entschied dann, dass die Anfechtung gleichwohl wirksam erkl\u00e4rt werden konnte und der Beschwerde f\u00fchrende Cousin Erbe geworden sei.<\/p>\n<p>Diese habe alles was zumutbar gewesen sei unternommen, um N\u00e4heres \u00fcber den Nachlass in Erfahrung zu bringen, er habe sich auf die Aussagen der Polizei, die von dort wiederholt gemacht wurden ebenso wie auf die Aussagen des Nachlassgerichts die ebenfalls wiederholt gemacht worden waren, verlassen d\u00fcrfen. Weitere Ermittlungen h\u00e4tte er vor seiner Ausschlagungserkl\u00e4rung nicht anstellen m\u00fcssen. Seine Bem\u00fchungen seien ausreichend gewesen. Deshalb sei die Ausschlagung nicht spekulativ ins Leere hinein erfolgt, sondern aufgrund plausibler Erkenntnisse. Diese hatten sich dann als unzutreffend erwiesen, sodass ein ausreichender Anfechtungsgrund gegeben war. An dieser Entscheidung kann man wieder erkennen, dass auch die Ausschlagung wohl \u00fcberlegt sein sollte, eine Ausschlagung Ermittlungen des ausschlagenden Erbes vorausgehen sollte und man auch mit professioneller Hilfe in Einzelf\u00e4llen eine wirksame Anfechtung einer erfolgten Ausschlagung noch erzielen kann.<\/p>\n\n\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Generell kann ein Erbe, der die Erbschaft wirksam ausgeschlossen hat unter bestimmten Umst\u00e4nden, in engen Grenzen die Ausschlagung beim Nachlassgericht noch einmal anfechten, um damit zu erreichen, dass die Ausschlagung ihre Wirksamkeit verliert und er dennoch Erbe geworden ist. 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