{"id":59,"date":"2017-08-19T22:14:23","date_gmt":"2017-08-19T20:14:23","guid":{"rendered":"http:\/\/testamentsvollstrecker-saarland.de\/?p=59"},"modified":"2017-08-25T08:03:17","modified_gmt":"2017-08-25T06:03:17","slug":"muss-der-erbe-miete-zahlen","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/testamentsvollstrecker-saarland.de\/?p=59","title":{"rendered":"Muss der Erbe &#8222;Miete&#8220; zahlen?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Frau M. erbt gemeinsam mit ihrem Bruder Franz das Elternhaus, ein 2-Famlilienhaus. Beide werden Miteigent\u00fcmer zu \u00bd in Erbengemeinschaft. Die verstorbene Mutter lebte bis zu ihrem Tode im Erdgeschoss, Franz lebt seit 20 Jahren im ersten Obergeschoss. Zeitweise wohnte eine Freundin bei ihm, jetzt lebt er dort alleine.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Franz hat an seine Mutter niemals irgendwelche Mietzahlungen erbracht. Er fuhr mit ihr regelm\u00e4\u00dfig zum Einkaufen und k\u00fcmmerte sich nach Bedarf um den Garten. Frau M. schlug ihrem Bruder vor, dass das Elternhaus verkauft wird, er auszieht und man sich dann den Erl\u00f6s teilt. Es lag auf der Hand, dass Franz nicht in der Lage war, seine Schwester durch \u00dcbernahme des Elternhauses auszuzahlen. Daraufhin verlangte Frau M. von ihrem Bruder 3.500,00 Euro f\u00fcr 10 Monate an die Erbengemeinschaft zu zahlen, weil er im Haus wohnte. Sie verlangte von ihrem Bruder eine miet\u00e4hnliche Nutzungsentsch\u00e4digung f\u00fcr die alleinige Nutzung der Immobilie, zumindest f\u00fcr das halbe Haus, welches er bewohnte. Der Bruder lehnte jede Zahlung ab.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Frau M. suchte daraufhin den Saarbr\u00fccker Fachanwalt f\u00fcr Erbrecht Marwin H. Roth auf und wollte, dass dieser f\u00fcr sie beim Bruder seit dem Erbfall, der zu diesem Zeitpunkt bereits 10 Monate zur\u00fccklag, eine Nutzungsentsch\u00e4digung geltend macht. Der Erbrechtsanwalt kl\u00e4rte sie auf: Ein Nutzungsentsch\u00e4digungsanspruch, wie sie Frau M. von ihrem Bruder haben wollte, wird nicht alleine dadurch ausgel\u00f6st, dass ein Miterbe die Immobilie ganz oder teilweise alleine nutzt. Eine solche erbrechtliche Konsequenz gibt es nicht. Nachvollziehbar m\u00f6chte Frau M. von ihrem Bruder jedoch eine Entsch\u00e4digung haben, weil er dort wohnt. Sie kann dies nur dadurch erreichen, dass sie bei ihrem Bruder f\u00fcr die Zukunft eine Neuregelung der Nutzung verlangt, das hei\u00dft sie kann von ihm verlangen, dass er k\u00fcnftig, wenn er weiter in dem Objekt wohnen bleiben m\u00f6chte, an die Erbengemeinschaft (nicht an Frau\u00a0M. alleine) eine angemessene Nutzungsentsch\u00e4digung bezahlen muss. Dies kann sie damit verbinden, dass sie zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft \u00fcber ihren Anwalt eine Teilungsversteigerung des Objektes betreibt, die dazu f\u00fchrt, dass das Objekt ein paar Monate sp\u00e4ter versteigert werden kann, somit ihr Bruder sp\u00e4ter ausziehen muss, wenn der Ersteigerer dies verlangt und der Bruder bis dahin (allerdings erst ab dem Verlangen der Schwester nach einer Neuregelung) Monat f\u00fcr Monat Leistungen an die Erbengemeinschaft erbringt. Konkret musste er 350,00 Euro monatlich bezahlen, sowie nat\u00fcrlich die von ihm ausgel\u00f6sten Verbrauchskosten.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Diese Zahlungen gehen dann in den gemeinsamen Erbengemeinschafts-\u201eTopf\u201c und sind dann im Zuge der Erbengemeinschaftsaufl\u00f6sung, sp\u00e4testens wenn der Versteigerungserl\u00f6s verteilt wird, auch unter den Miterben entsprechend ihren Anteilen zu verteilen. Die rechtliche Einsch\u00e4tzung, die der Fachanwalt f\u00fcr Erbrecht Marwin H. Roth gegen\u00fcber Frau M. angewendet hat, entspricht auch der st\u00e4ndigen rechtlichen Einsch\u00e4tzung der Gerichte (zuletzt durch das Landgericht M\u00f6nchengladbach in einer vor wenigen Wochen ergangenen Entscheidung, Az.:11 O 1\/16).<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\"><u>Merke: <\/u><\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Eine blo\u00dfe Zahlungsaufforderung an den Miterben, damit er f\u00fcr das Nutzen einer zum Erbe geh\u00f6renden Wohnung zahlen muss, reicht nicht aus. Es muss von dem Miterben eine Neuregelung verlangt werden, die auch k\u00fcnftige Nutzungsentsch\u00e4digungszahlungen verlangt. Gegen diese kann sich dann der Miterbe, der die Wohnung nutzt, nicht mehr erfolgreich zur Wehr setzen. Andernfalls muss er ausziehen.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Eltern k\u00f6nnen solche Probleme dadurch vermeiden, dass sie bereits testamentarisch oder in einem Erbvertrag festhalten, ob und inwieweit sie \u00fcber ihren Tod hinaus bestimmte Verhaltensweisen, Zahlungspflichten, aber auch Duldungspflichten unter ihren Erben verbindlich regeln.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Wichtig ist, dass sich Hausbesitzer \u00fcber solche Fragen zu Lebzeiten Gedanken machen. Ihnen ist dringend empfohlen, sich an eine\/n erfahrene\/n Fachanw\u00e4ltin\/Fachanwalt f\u00fcr Erbrecht zu wenden, um sp\u00e4tere Streitereien unter den Kindern zu vermeiden.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Marwin H. Roth<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Fachanwalt f\u00fcr Erbrecht, Saarbr\u00fccken<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Frau M. erbt gemeinsam mit ihrem Bruder Franz das Elternhaus, ein 2-Famlilienhaus. Beide werden Miteigent\u00fcmer zu \u00bd in Erbengemeinschaft. Die verstorbene Mutter lebte bis zu ihrem Tode im Erdgeschoss, Franz lebt seit 20 Jahren im ersten Obergeschoss. Zeitweise wohnte eine Freundin bei ihm, jetzt lebt er dort alleine. 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