{"id":62,"date":"2017-08-19T22:14:08","date_gmt":"2017-08-19T20:14:08","guid":{"rendered":"http:\/\/testamentsvollstrecker-saarland.de\/?p=62"},"modified":"2017-08-25T08:04:13","modified_gmt":"2017-08-25T06:04:13","slug":"der-boese-erbe-in-amerika","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/testamentsvollstrecker-saarland.de\/?p=62","title":{"rendered":"Der b\u00f6se Erbe in Amerika"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Frau U. starb mit 86 Jahren in Mannheim mit betr\u00e4chtlichem Verm\u00f6gen. Sie hatte Bankkonten und Depots im Werte von mehr als 500.000,00 \u20ac bei ihrer Hausbank und dar\u00fcber hinaus ein Dreifamilienhaus und das Haus, in dem sie bis zu ihrem Ableben wohnte.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Frau U. war verwitwet und hatte urspr\u00fcnglich vier S\u00f6hne. Ihr j\u00fcngster Sohn Peter verliebte sich nach dem Studium in eine junge Amerikanerin, heiratete sie, hatte mir ihr dann den in Deutschland geborenen Sohn John.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Im Laufe der Zeit zog die Familie von Peter in die USA und kehrte auch nicht mehr zur\u00fcck. Er machte dort Karriere. 3 Jahre bevor Frau U. verstarb ist auch ihr Sohn Peter in den USA verstorben. Der Kontakt zwischen Peter und seinen drei anderen Geschwistern war in den vergangenen 15 Jahren bereits zum Erliegen gekommen. Auch zu seiner Mutter pflegte er nur noch sporadisch hier und da telefonisch Kontakt. Kontakte zwischen dem Enkelsohn John und der Oma bestanden in den letzten 20 Jahren nicht.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Nach dem Tode von Frau U. k\u00fcmmerten sich die drei in Deutschland lebenden S\u00f6hne um den Nachlass. Sehr schnell merkten sie, dass sie an enge Grenzen gesto\u00dfen waren. Sie beantragten einen Erbschein und da gl\u00fccklicherweise John in Deutschland geboren war, hatten sie auch keine Probleme, seine Existenz nachzuweisen. Schwieriger war es jedoch bereits mit dem Ableben ihres Bruders Peter, der in Amerika verstarb. Da es dort keine Standesbeh\u00f6rde gibt mussten sie \u00fcber das Konsulat Beweise daf\u00fcr beschaffen, dass er verstorben war. Dies allein dauerte Wochen. Danach stand fest, dass sein Sohn John in seinem Erbstamm nachger\u00fcckt war. Nicht klar war jedoch, ob nicht vielleicht noch ein zweites Kind in den USA existierte.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Es begann dann die gro\u00dfe Suche, nach der Witwe von Peter. Diese war kooperativ und beschaffte ein Dokument, aus dem der Tod ihres Ehemanns ersichtlich war und gab eine Best\u00e4tigung, dass es kein weiteres Kind au\u00dfer John gab. Mit John hatte sie selbst jedoch auch keinen Kontakt mehr. Sie meinte, er lebte im S\u00fcden der USA.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Bis dahin so gut.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Der Erbschein konnte nach l\u00e4ngerem Hin und Her erteilt werden. Ein Jahr war bereits vergangen. Bis dahin konnten die Erben nichts Wirkliches erreichen. Sie konnten weder \u00fcber Bankverm\u00f6gen verf\u00fcgen, au\u00dfer die Bezahlung der Beerdigungskosten. Auch konnten sie sich nicht effizient um Verwaltungsma\u00dfnahmen bez\u00fcglich der beiden H\u00e4user k\u00fcmmern. Schwierigkeiten gab es, die Mieten aus dem Miethaus auf ein neues Konto umzuleiten. Die Bank verweigerte einen Zugriff <strong>der Erben<\/strong> auf Kontoguthaben, weil sie die Meinung vertrat, alle vier in dem Erbschein aufgef\u00fchrten Personen m\u00fcssten daran mitwirken und zustimmen.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Erst lange Zeit sp\u00e4ter konnten die Miterben aufgrund umfassender Recherche John ausfindig machen. Er lebte in Florida in guten Verh\u00e4ltnissen, reagierte jedoch auf Schreiben der Erben nicht. Ein Erbe rief ihn an und erhielt die Antwort: Man solle ihn in Ruhe lassen, er habe mit der Familie in Deutschland nichts mehr zu tun. Auch auf den Hinweis, dass er mindestens 300.000,00 Euro geerbt h\u00e4tte, blieb er dabei.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Es begann f\u00fcr die Erben eine Odyssee, die weitere zwei Jahre dauerte. Die Immobilien konnten auch gegen den Willen des in Amerika lebenden Enkels versteigert werden. Der Versteigerungserl\u00f6s konnte jedoch zwischen den Beteiligten nicht verteilt werden, weil seine Zustimmung zur Verteilung fehlte. Eine wirksame Verzichtserkl\u00e4rung auf sein Erbe gab er nicht ab. Eine wirksame Vollmacht, dass die anderen Erben \u00fcber den Nachlass verf\u00fcgen d\u00fcrfen, gab er ebenfalls nicht ab. Bis dahin schlummerten gro\u00dfe Verm\u00f6genswerte unangetastet auf den Bankkonten, \u00fcber die die Erben nicht verf\u00fcgen konnten. Erst eine Klage auf Teilung des Nachlasses, an der John ebenfalls nicht mitwirkte, konnte Jahre nach dem Erbfall erreichen, dass die Verm\u00f6genswerte im Rahmen einer gerichtlich entschiedenen Erbauseinandersetzung verteilt werden konnten. Der Anteil des Amerikaners wurde dabei hinterlegt.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Die Erben hatten hohe f\u00fcnfstellige Summen ausgegeben, um dieses Ergebnis \u00fcberhaupt zu erzielen. Es dauerte mehr als f\u00fcnf Jahre, um die Erbengemeinschaft nach der verstorbenen Mutter auseinanderzusetzen. Warum?<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Eine Erbengemeinschaft kann nur einvernehmlich, d.h. mit Zustimmung aller Erben auseinandergesetzt werden. Dies gilt auch f\u00fcr Verf\u00fcgungen \u00fcber Nachlassgelder. Banken berufen sich dann in der Regel darauf, dass alle Erben mitwirken m\u00fcssen. Einer Teilauszahlung von beispielsweise \u00be stimmt eine Bank oder eine Sparkasse generell nicht zu.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">H\u00e4tte Frau U. dies anders regeln k\u00f6nnen? Bei guter Beratung h\u00e4tte sie den Erbstamm ihres verstorbenen Sohnes, der in Amerika lebte, enterben k\u00f6nnen und ihm ein Verm\u00e4chtnis zukommen lassen k\u00f6nnen. Sie h\u00e4tte auch einen Testamentsvollstrecker einsetzen k\u00f6nnen, der die Befugnis hat, den Nachlass zu verwerten und sp\u00e4ter zu verteilen. Dann h\u00e4tte es keinerlei Verz\u00f6gerungen gegeben.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Es gibt also durchaus L\u00f6sungen, um derartiges Leiden f\u00fcr Erben zu vermeiden. Nicht immer ist es so einfach, wie es aussieht, wenn man vier Kinder als Erben hat. Wirkt einer bei der Verwaltung bzw. Auseinandersetzung nicht mit, wird es immer schwierig sein.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Dieser Erbfall aus der Praxis zeigt deshalb, wie wichtig es ist, in jeder Lebenssituation auch dar\u00fcber nachzudenken, was ggf. nach dem eigenen Tod mit dem Verm\u00f6gen geschieht. Besonderheiten in einer Familie, wie Wegzug ins Ausland, eine Auswanderung eines Abk\u00f6mmlings oder vollst\u00e4ndiger Kontaktverlust machen es unter Umst\u00e4nden dringend notwendig, testamentarisch sichere Regelungen zu finden. Hierzu sollte man immer einen Fachanwalt f\u00fcr Erbrecht aufsuchen, der nicht nur die Theorie kennt, sondern auch mit der Praxis solcher schwierigen Situationen mit Erfahrung umgehen kann.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Marwin H. Roth<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Fachanwalt f\u00fcr Erbrecht<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Frau U. starb mit 86 Jahren in Mannheim mit betr\u00e4chtlichem Verm\u00f6gen. Sie hatte Bankkonten und Depots im Werte von mehr als 500.000,00 \u20ac bei ihrer Hausbank und dar\u00fcber hinaus ein Dreifamilienhaus und das Haus, in dem sie bis zu ihrem Ableben wohnte. Frau U. war verwitwet und hatte urspr\u00fcnglich vier S\u00f6hne. 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