{"id":64,"date":"2017-08-19T22:13:20","date_gmt":"2017-08-19T20:13:20","guid":{"rendered":"http:\/\/testamentsvollstrecker-saarland.de\/?p=64"},"modified":"2017-08-25T08:04:58","modified_gmt":"2017-08-25T06:04:58","slug":"die-aufwendige-pflege-im-erbfall","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/testamentsvollstrecker-saarland.de\/?p=64","title":{"rendered":"Die aufwendige Pflege im Erbfall"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Martina F. ist 65 Jahre alt, hat eine 68 j\u00e4hrige Schwester Dorothee B.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Dorothee B. wohnt in der N\u00e4he von Frankfurt. Die gemeinsame Mutter ist im Jahre 2015 verstorben. Martina, die unmittelbar neben der Mutter ihr eigenes Haus bewohnte, wurde nach einem Testament der Mutter Alleinerbin. Die Mutter hinterlie\u00df 120.000,00\u00a0\u20ac. Weiter hatte sie noch ein kleines Haus, in dem sie bis zu ihrem Tode lebte. Dorothee war nat\u00fcrlich nicht erfreut, als sie feststellte, dass ihre Schwester Martina Alleinerbin geworden war, d.h. das Haus und das Bankverm\u00f6gen geerbt hatte. Insgesamt hatte sie damit etwa 220.000,00 \u20ac an \u201eWerten&#8220; geerbt.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Martina erkl\u00e4rte ihrer Schwester Dorothee bei der Beerdigung, dass sie schlie\u00dflich 4 Jahre lang die hochgradig demente Mutter, die ein voller Pflegefall war, im Haus gepflegt hat, lediglich unterst\u00fctzt durch ambulante Pflegedienststellen, ihr t\u00e4glich 3 x Mahlzeiten bereitet hatte, sie in den letzten 3 Jahren t\u00e4glich praktisch ununterbrochen bei ihr bleiben musste, weil die demente Mutter nicht alleine gelassen werden konnte. Dann stand sie n\u00e4mlich auf, fiel hin, verletzte sich oder ging an den Herd, machte irgendwelche unsinnige Sachen.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Dorothee erinnerte sich daran, dass ihre Mutter 30 Jahre vorher der Schwester Martina das neben dem Haus liegende Grundst\u00fcck geschenkt hatte, damit sie mit ihrem frischgebackenen Ehemann darauf ein Haus baut. Der damalige Wert des Grundst\u00fccks bewegte sich bei etwa 70.000,00 DM, was auf den heutigen Wert umgerechnet etwa das Doppelte ausmachte. Dorothee fand sich ungerecht behandelt und machte Anspr\u00fcche bei ihrer Schwester geltend. Zum einen hatte sie Pflichtteilsanspr\u00fcche, da sie als Tochter enterbt war. Dagegen war nichts einzuwenden. Der Pflichtteilsanspruch bewegte sich hier auf die H\u00e4lfte des gesetzlichen Erbteils, d.h. etwa 55.000,00 \u20ac. Dieses Geld wurde ihr auf Aufforderung bezahlt.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Allerdings hat sie auch sich daran gesto\u00dfen, dass ihre Schwester in der Vergangenheit einmal das Grundst\u00fcck erhalten hatte, was immerhin einen heutigen Wert von etwa 75.000,00 \u20ac ausmachte. Die \u00dcbertragung eines solchen Hausgrundst\u00fccks stellt meistens eine Ausstattung im Sinne des \u00a7 2050 BGB dar. Diese ist sp\u00e4ter unter den Kindern meist wieder auszugleichen, d.h. derjenige der nichts erhalten hat, soll dann sinngem\u00e4\u00df im Erbfall gleichgestellt werden.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">\u00dcber alle diese \u00dcberlegungen zerstritten sich die Schwestern erheblich.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Unvermeidlich kam es zu einem Prozess. In diesem Prozess konnte Martina nachweisen, dass sie an rund 330 Tagen im Jahr mindestens 5 Stunden t\u00e4glich f\u00fcr ihre Mutter in pflegerisch t\u00e4tig war. Dies machte rund 1.600 Stunden im Jahr aus, f\u00fcr 3 Jahre etwa 4800 Stunden.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Die Leistungen konnten mit einem Pflegetagebuch zur\u00fcckverfolgt werden. Folglich hatte Martina auch nach Ansicht des Gerichts Leistungen gegen\u00fcber der Mutter erbracht, die das Verm\u00f6gen der Mutter schonten. Der Wert wurde mit etwa 48.000,00\u00a0\u20ac angenommen. Das Gericht war deshalb der Auffassung, dass dieser Betrag in den Ausgleich miteinflie\u00dfen muss, so dass tats\u00e4chlich nach Ansicht des Gerichts Dorothee mit Erhalt der 55.000,00 \u20ac ausreichend ber\u00fccksichtigt worden war, weil die h\u00e4lftige Grundst\u00fccksschenkung hochgerechnet weniger ausmachte, als der pers\u00f6nliche jahrelange Einsatz als Pflegerin der Mutter.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Folglich konnte Dorothee von ihrer Schwester nichts weiter verlangen.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Wie der Fachanwalt f\u00fcr Erbrecht Marwin H. Roth aus Saarbr\u00fccken anhand dieses Beispielfalls mitteilt, ist es sehr empfehlenswert, zum einen Schenkungsurkunden und wichtige Belege jahrzehntelang aufzuheben, um sp\u00e4ter den Nachweis von ausgleichungspflichtigen Ausstattungsleistungen der Eltern f\u00fchren zu k\u00f6nnen. Genauso ist es aber auch zu empfehlen, dass Kinder, die ihre Eltern tats\u00e4chlich mit erheblichem Einsatz regelm\u00e4\u00dfig pflegen, diese Pflege in einem Pflegetagebuch dokumentieren und sich auch f\u00fcr Leistungen Beweise sichern sollten.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Damit wird der Nachweis erleichtert, dass tats\u00e4chlich erhebliche Pflegeleistungen, die zum internen Ausgleich unter Kindern im Erbfalle f\u00fchren k\u00f6nnen, erbracht worden sind. In vielen F\u00e4llen werden solche Positionen dann erst vor Gericht gekl\u00e4rt. Solche Gerichtsverfahren sind dann entbehrlich, wenn tats\u00e4chlich bereits im Vorfeld die beiderseitigen Positionen auch durch entsprechende Dokumente und Unterlagen ausreichend sicher belegt werden k\u00f6nnen.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">In jedem Fall sollte jedes Kind, das enterbt ist, sich an einen Fachanwalt f\u00fcr Erbrecht wenden, um Anspr\u00fcche geltend zu machen, der dann auch pr\u00fcfen muss, ob weiter dar\u00fcberhinausgehende Ausstattungsanspr\u00fcche oder Ausgleichsanspr\u00fcche aus der Vergangenheit bestehen k\u00f6nnen. So wird eine Realisierung von Anspr\u00fcchen, auch wenn sie schwieriger zu fassen sind, erm\u00f6glicht.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Marwin H. Roth<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Fachanwalt f\u00fcr Erbrecht, Saarbr\u00fccken<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Martina F. ist 65 Jahre alt, hat eine 68 j\u00e4hrige Schwester Dorothee B. Dorothee B. wohnt in der N\u00e4he von Frankfurt. Die gemeinsame Mutter ist im Jahre 2015 verstorben. Martina, die unmittelbar neben der Mutter ihr eigenes Haus bewohnte, wurde nach einem Testament der Mutter Alleinerbin. Die Mutter hinterlie\u00df 120.000,00\u00a0\u20ac. 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