{"id":77,"date":"2017-08-20T15:44:40","date_gmt":"2017-08-20T13:44:40","guid":{"rendered":"http:\/\/testamentsvollstrecker-saarland.de\/?p=77"},"modified":"2017-08-25T08:02:27","modified_gmt":"2017-08-25T06:02:27","slug":"der-tod-im-internet","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/testamentsvollstrecker-saarland.de\/?p=77","title":{"rendered":"Der Tod im Internet"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-size: 12pt;\">Stirbt<\/span><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\"> ein Angeh\u00f6riger, haben die ihm nahestehenden Menschen nicht nur Trauerbew\u00e4ltigung zu leisten, sondern die Erben viel zu regeln. In der heutigen Zeit stellt sich dann zur \u00dcberraschung vieler Angeh\u00f6riger oder Erben unter Umst\u00e4nden auch heraus, dass der Verstorbene im Internet erhebliche digitale Spuren hinterlassen hat. Ein Teil der digitalen Spuren kann das sog. \u201edigitale Verm\u00f6gen\u201c sein. Hierauf weist der Saarbr\u00fccker Rechtsanwalt und Fachanwalt f\u00fcr Erbrecht, Marwin H. Roth, hin. Darunter versteht man die Rechtsverh\u00e4ltnisse des Verstorbenen mit informationstechnischen Anbietern oder Systemen.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Versterben Menschen, die im Netz aktiv waren, hinterlassen sie h\u00e4ufig erhebliche regelungsbed\u00fcrftige Verh\u00e4ltnisse. Dazu geh\u00f6ren Kommunikationsanbieter (E-Mail-Accounts), kostenpflichtige Abonnements, vor allem aber auch Dateien, Daten und Bilder. Betroffen sind nicht nur Computer, sondern auch Smartphones, Telefonanlagen, Social Media-Mitgliedschaften wie z. B. Facebook, Instagram, Linkedin, Xing u. a. Ohne Zugangsdaten kann der Erbe dann kaum etwas erreichen. Sind die Provider im Ausland ans\u00e4ssig und stehen insbesondere die Server in den USA oder in anderen L\u00e4ndern, wird es meist ganz schwierig. Die Anbieter beziehen sich darauf, dass sie den Erben als Rechtsnachfolger nicht akzeptieren und kooperieren meist nicht. Teilweise werden Todesmeldungen bez\u00fcglich eines Mitgliedes damit beantwortet, dass dann dieses Mitglied als \u201everstorben\u201c gekennzeichnet wird und s\u00e4mtliche Daten auf einen virtuellen Friedhof kommen. Dort kann man nichts mehr aktivieren oder erreichen. Auch die von Google im Netz gespeicherten Daten von Personen inklusive den Bildern geh\u00f6ren zum sog. digitalen Nachlass. Alle diese meist virtuellen Dateien, auch solche, die in einer Cloud unter Codewort abgespeichert sind, beinhalten viele pers\u00f6nliche Informationen und Daten des Verstorbenen. Solche Informationen, insbesondere das fr\u00fchere Pers\u00f6nlichkeitsbild des Verstorbenen pr\u00e4gende Fakten, sind dann im Netz dauerhaft weiter abrufbar.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Wichtig ist f\u00fcr den Erben, dass er wei\u00df, dass es nach manchen Rechtssystemen (auch Deutschland) nicht darauf ankommt, wer Erbe ist, weil die Pers\u00f6nlichkeitsrechte nicht auf den Erben \u00fcbergehen. Hier k\u00f6nnten bestenfalls dann engste Angeh\u00f6rige, auch wenn diese nicht Erben geworden sind, t\u00e4tig werden. Dies sind dann Eltern, auch Kinder. K\u00fcmmern sich diese nicht darum, sind dem Erben die H\u00e4nde gebunden. Insbesondere k\u00f6nnen Erben oder Angeh\u00f6rige h\u00e4ufig auch solche Accounts nicht beenden, weil Ihnen die Zugangsdaten fehlen. Leichter d\u00fcrfte es sein, Online-Abonnements zu k\u00fcndigen, wie beispielsweise Musik- und Videob\u00f6rsen oder auch Paypal-Zahldienste.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass jeder eine international g\u00fcltige, mehrsprachige, sehr umfassende Vollmacht pers\u00f6nlich ausstellen und unterzeichnen sollte, solange er lebt, um dann auch nach seinem Tod mit dieser Vollmacht dem Bevollm\u00e4chtigten die M\u00f6glichkeit zu er\u00f6ffnen, mit den entsprechenden Rechten versehen Vertr\u00e4ge zu l\u00f6sen und auch Datenspuren l\u00f6schen zu lassen.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Ein besonderes Interesse k\u00f6nnte beispielsweise auch bei Eltern oder nahen Angeh\u00f6rigen bestehen, die ein Familienmitglied durch Selbstmord verloren haben. Oftmals wei\u00df man nicht, warum der betroffene Mensch sich selbst das Leben genommen hat. Anhaltspunkte findet man dann h\u00e4ufig im Internet, in Social Media oder speziellen Blogs, zu denen die Angeh\u00f6rigen aber keinen Zugang haben. Handelt es sich nicht um eine Strafsache, in deren Verlauf sich die Staatsanwaltschaft Zugang verschaffen l\u00e4sst, k\u00f6nnen dann die Angeh\u00f6rigen kaum etwas \u00fcber den Verstorbenen und seine Motive erfahren.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Insgesamt handelt es sich bei der Frage, wie der digitale Nachlass zu behandeln ist, um eine in vielen Rechtsbeziehungen noch nicht geregelte Problematik, vor allen Dingen, wenn Auslandsbezug hinzu kommt. Nur wenige Anw\u00e4lte in Deutschland kennen sich mit diesen Themen aus. Der Erbe oder Angeh\u00f6rige muss auch bereit sein, hierf\u00fcr finanzielle Mittel in die Hand zu nehmen, um Erfolg zu haben.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Wie der Fachanwalt f\u00fcr Erbrecht, Marwin H. Roth, an dieser Stelle den Menschen r\u00e4t, sollte jeder dar\u00fcber nachdenken, derartige Fragen rechtzeitig, d. h. noch zu Lebzeiten zu pr\u00fcfen und auf seine pers\u00f6nlichen Verh\u00e4ltnisse abgestimmt zu kl\u00e4ren. Helfen k\u00f6nnen auch beispielsweise verschlossene hinterlegte Zugangsdaten. \u00c4ndern sich diese allerdings im Laufe der Benutzungszeit, ist nat\u00fcrlich eine zur\u00fcckliegende verschlossene Hinterlegung wieder nichts wert. Sie ist dann \u00fcberholt. Der digitale Nachlass geh\u00f6rt folglich wie die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder die Realisierung oder Abwehr von Pflichtteilsanspr\u00fcchen in Todesf\u00e4llen in professionelle H\u00e4nde \u00fcbertragen, weil nur damit gesichert ist, dass Angeh\u00f6rige oder Erben nicht auch noch bei erbrechtlichen Regelungen im Trauerfall in juristische Fallen hineinlaufen oder Zeit und Geld in erbrechtliche Regelungen investieren, die nicht zu einem Ergebnis f\u00fchren. Ob digitaler Nachlass, ob Verwaltung oder Aufl\u00f6sung von Erbengemeinschaften anstehen: Es empfiehlt sich immer, den rechtlichen Rat eines Erbrechtsfachmanns einzuholen und sich von ihm in den wesentlichen Punkten dann auch helfen zu lassen.<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Marwin H. Roth<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><span style=\"font-family: arial,helvetica,sans-serif; font-size: 12pt;\">Fachanwalt f\u00fcr Erbrecht<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stirbt ein Angeh\u00f6riger, haben die ihm nahestehenden Menschen nicht nur Trauerbew\u00e4ltigung zu leisten, sondern die Erben viel zu regeln. In der heutigen Zeit stellt sich dann zur \u00dcberraschung vieler Angeh\u00f6riger oder Erben unter Umst\u00e4nden auch heraus, dass der Verstorbene im Internet erhebliche digitale Spuren hinterlassen hat. 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