Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10.05.2017 (Aktenzeichen: II R 25/15) bestraft einen Pflichtteilsverzicht zu Gunsten der Geschwister, wenn dafür eine Abfindung gezahlt wird. Grundsätzlich kann ein pflichtteilsberechtigter künftiger Erbe oder auch nach dem Erbfall auf seinen Pflichtteil verzichten. Will ein Pflichtteilsberechtigter zu Lebzeiten des Erblassers auf seinen Pflichtteil verzichten, bedarf dieser Verzicht einer notariellen …