Generell kann ein Erbe, der die Erbschaft wirksam ausgeschlossen hat unter bestimmten Umständen, in engen Grenzen die Ausschlagung beim Nachlassgericht noch einmal anfechten, um damit zu erreichen, dass die Ausschlagung ihre Wirksamkeit verliert und er dennoch Erbe geworden ist. Das OLG Düsseldorf hat in einer neuen Entscheidung vom 20.11. 2020 (3WX 166/20) einen solchen Fall …