Wird eine Person, die in den Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört (Ehepartner, Kinder, ggf. Enkelkinder, Eltern) durch ein Testament oder einen Erbvertrag von der Teilhabe am Nachlass durch Enterbung oder Nichtberücksichtigung enterbt, steht ihm ein Pflichtteilsanspruch zu. Dieser Pflichtteilsanspruch muss innerhalb von drei Jahren nach dem Erbfall bei dem Erben/den Erben geltend gemacht werden. Der Pflichtteilsanspruch …