Im Gesetz ist geregelt, dass im Falle des Todes eines Menschen in Deutschland das Nachlassgericht zuständig ist, in dessen Gerichtsbezirk der letzte ständige Aufenthalt/Wohnsitz des Verstorbenen war. Wohnt er beispielsweise in St. Ingbert, verstirbt in der Klinik in Homburg, bleibt das Nachlassgericht St. Ingbert für die Abwicklung seines Nachlasses (Erbschein, Testamentseröffnung) zuständig. Wie ist das …