Frau M. erbt gemeinsam mit ihrem Bruder Franz das Elternhaus, ein 2-Famlilienhaus. Beide werden Miteigentümer zu ½ in Erbengemeinschaft. Die verstorbene Mutter lebte bis zu ihrem Tode im Erdgeschoss, Franz lebt seit 20 Jahren im ersten Obergeschoss. Zeitweise wohnte eine Freundin bei ihm, jetzt lebt er dort alleine. Franz hat an seine Mutter niemals irgendwelche …